Rechts.logbuch
Ein Arztbesuch mit Konsequenzen

Eine verpfuschte Operation, fehlende Informationen, zu wenig Beweise. 
Wenn sich jemand in ärztliche Behandlung begibt, kann eine Reihe von 
Rechtsproblemen auftreten – mit schlimmen Folgen für den Patienten 
als auch für den behandelnden Arzt.
Wer im Krankenhaus aufgenommen oder in einer Ordination behandelt wird, 
schließt einen Behandlungsvertrag ab. "Der Patient hat den Anspruch auf eine 
sorgfältige, dem letzten Stand der Medizin entsprechende Behandlung", 
erklärt Rechtsanwalt Johannes Sykora. Erfolgsgarantie für eine vollständige 
Heilung gibt es allerdings keine.
Der Patient muss der ärztlichen Behandlung oder Operation zustimmen. 
Zuvor hat der Arzt die Verpflichtung, den Patienten über die Behandlung 
genau aufzuklären. Das bedeutet, dass er auch auf alle denkbaren Risiken, 
möglichen Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten hinweisen muss. 
"Diese Belehrung muss in einer für den medizinischen Laien verständlichen Form 
erfolgen, sodass dem Patienten die Behandlungsfolgen auch
tatsächlich bewusst werden", erklärt Sykora. Je leichter die Krankheit und je 
schwerwiegender die Behandlungsfolge, desto genauer müsse der Patient 
aufgeklärt werden. Das allein reicht allerdings noch nicht aus: Der Arzt muss 
die gesamte Aufklärung schriftlich dokumentieren.
Nach der eigentlichen Heilbehandlung hat der Arzt die Verpflichtung, den 
Heilungsverlauf zu kontrollieren und gegebenenfalls geeignete Therapien anzuordnen. 
Auch hier ist alles schriftlich zu dokumentieren. In dieser Krankengeschichte werden 
auch Blutdruck, Medikamente und sonstige Behandlungen genauestens vermerkt.
Wird ein Patient nicht ausreichend aufgeklärt, kann er keine rechtswirksame Zustimmung 
zum Eingriff geben. Der Arzt begeht eine Körperverletzung. In einem solchen Fall haftet 
er für die dadurch verursachten Schäden auch dann, wenn er den Eingriff an sich 
sachgemäß durchgeführt hat. Der geschädigte Patient kann Schmerzensgeld verlangen.

Printausgabe WIENER ZEITUNG vom Samstag, 25. April 2009