Rechts.logbuch
Ein Arztbesuch mit Konsequenzen
Eine verpfuschte Operation, fehlende
Informationen, zu wenig Beweise.
Wenn sich jemand in ärztliche Behandlung
begibt, kann eine Reihe von
Rechtsproblemen auftreten – mit schlimmen
Folgen für den Patienten
als auch für den behandelnden Arzt.
Wer im Krankenhaus aufgenommen oder in einer Ordination behandelt wird,
schließt einen Behandlungsvertrag ab. "Der Patient hat den Anspruch auf
eine
sorgfältige, dem letzten Stand der Medizin entsprechende Behandlung",
erklärt Rechtsanwalt Johannes Sykora. Erfolgsgarantie für eine
vollständige
Heilung gibt es allerdings keine.
Der Patient muss der ärztlichen Behandlung oder Operation zustimmen.
Zuvor
hat der Arzt die Verpflichtung, den Patienten über die Behandlung
genau
aufzuklären. Das bedeutet, dass er auch auf alle denkbaren Risiken,
möglichen Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten hinweisen muss.
"Diese
Belehrung muss in einer für den medizinischen Laien verständlichen Form
erfolgen, sodass dem Patienten die Behandlungsfolgen auch
tatsächlich bewusst werden", erklärt Sykora. Je leichter die Krankheit und
je
schwerwiegender die Behandlungsfolge, desto genauer müsse der Patient
aufgeklärt werden. Das allein reicht allerdings noch nicht aus: Der Arzt
muss
die gesamte Aufklärung schriftlich dokumentieren.
Nach der eigentlichen Heilbehandlung hat der Arzt die Verpflichtung, den
Heilungsverlauf zu kontrollieren und gegebenenfalls geeignete Therapien
anzuordnen.
Auch hier ist alles schriftlich zu dokumentieren. In dieser
Krankengeschichte werden
auch Blutdruck, Medikamente und sonstige
Behandlungen genauestens vermerkt.
Wird ein Patient nicht ausreichend aufgeklärt, kann er keine
rechtswirksame Zustimmung
zum Eingriff geben. Der Arzt begeht eine
Körperverletzung. In einem solchen Fall haftet
er für die dadurch
verursachten Schäden auch dann, wenn er den Eingriff an sich
sachgemäß
durchgeführt hat. Der geschädigte Patient kann Schmerzensgeld verlangen.
Printausgabe WIENER ZEITUNG vom Samstag, 25. April 2009